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Außer Sandrarts Nachricht haben sich keine Hinweise für die Skulptur einer Venus im Kabinett des Kardinals in seinem Schloss in Richelieu erhalten; vgl. Montembault/Schloder 1988, S. 74–76 (ohne Berücksichtigung der Textstelle in der Teutschen Academie).
Doch auch wenn man die Ortsangabe außer Acht lässt und das gesamte Schloss Richelieu in Betracht zieht, können Sandrarts Ausführungen nicht mit einer konkreten Skulptur zusammengeführt werden, die heute noch nachweisbar wäre. Einer Korkordanztafel der Namen und Aufstellungsorte der Statuen zufolge gibt es im 17. Jahrhundert Belege für insgesamt neun Venusstatuen in Richelieu, allerdings ist für keine die Aufstellung im Inneren des Schlosses belegt (vgl. Montembault/Schloder 1988, Appendix O, Nrn. 28, 30, 63, 88, 114, 124, 128, 144, 156). Zu den Schwierigkeiten einer Rekonstruktion der Sammlung Richelieu und einer eindeutigen Identifizierung der Statuen s. Montembault/Schloder 1988, S. 57 f. und S. 69 f.
Bemerkenswerte Parallelen weist Sandrarts Erwähnung der Venus mit einer Stelle im Tagebuch des Paul Fréart de Chantelou über den Aufenthalt Gianlorenzo Berninis am Hof Ludwig XIV. auf. Dort heißt es am 13. September 1665: »Ich erzählte dem Cavaliere, wir besitzen in der Sammlung Richelieu eine Figur von wunderbarer Schönheit, eine Venus, von der allerdings nur der Torso antik sei. Er antwortete prompt, daß er sie gesehen habe, bevor sie nach Frankreich überführt wurde. Sie sei in Puzzolo ausgegraben worden und schöner als die Venus aus der Sammlung Medici. Derartige Meisterwerke müßten in Rom bleiben und er würde ihre Ausfuhr verbieten«; vgl. Chantelou, Bernini in Paris 2006 (Ed. Schneider/Zitzlsperger), S. 153. Gerne möchte man annehmen, Sandrarts Venus sei mit derjenigen in Chantelous Bericht identisch. Abweichende Angaben über den Auffindungsort sowie die Vielzahl der Venus-Statuen in der Sammlung Richelieu, von denen für zwei eine besondere Bewunderung belegt ist (eine hielt man für ein Werk des Phidias, eine für ein Werk des Praxiteles, s. Montembault/Schloder 1988, Appendix O, Nr. 144 und 156), lassen einen solchen Schluss jedoch nicht zu. Zudem ist der Vergleich mit der Venus Medici durch beide Autoren eher dem Bereich des Topischen zuzuordnen.

Kommentar von Carolin Ott09.02.2011

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