Imagini degli dei degli antichi (Publikations-Gruppe)
Personen-Bezüge
Literatur
Dieser Eintrag umfasst mehrere Ausgaben bzw. Auflagen einer Publikation und dient als editorische Orientierungshilfe für die mit ihm verbundenen Einzeleinträge; ihm liegt keine reale Publikation zugrunde.
Basis-Daten
Cartari, Vincenzo: Imagini degli dei degli antichi
In diesem epochemachenden Werk erläutert Cartari die Ikonographie der Götter und versieht diese ab der Auflage von 1571 mit Holzschnittillustrationen.
In der Teutschen Academie kompiliertes, zitiertes oder übersetztes Werk.
Es ist unbekannt, welche Ausgabe dieses Druckes dem Text der »Teutschen Academie« zugrunde liegt.
Vorkommen im Text
TA 1679, Metamorphosis, S. 43
TA 1680, Iconologia Deorum, Vorrede [I]
Kommentare
Während die Editio Princeps der »Immagini degli Dei degli antichi« (Venedig 1556) ohne Abbildungen zu den antiken Göttern publiziert wurde, erschien 1571 in Venedig bei Francesco Marcolini die erste illustrierte Ausgabe (vgl. Volpi 1992, S. 48). Diese umfasste 98 Tafeln aus der Hand Bolognino Zaltieris (erw. um 1560/80) mit mythologischen Darstellungen, die eng mit dem Text Cartaris verbunden waren (vgl. Volpi 1992, S. 49). 1615 gab Lorenzo Pignoria eine neue Auflage der »Immagini degli Dei degli antichi« heraus, die er mit eigenen Anmerkungen und neuen Illustrationen versah (vgl. Volpi 1992, S. 60). Die Götterdarstellungen dieser Holzschnitte, die von Filippo Ferroverde gefertigt wurden, sind nach verschiedenen Vorbildern geschaffen: antike Münzen, Gemmen und Skulpturen, nach Vorlagen aus zeitgenössischen antiquarischen Büchern aber auch nach Renaissance-Malereien mit antikem Inhalt (vgl. McGrath 1962, S. 221 f.).
Sandrart wählte die 1581 erschienene lateinische Übersetzung als Grundlage für die Iconologia Deorum, wie er selbst in seiner Vorrede schreibt; vgl. Schreurs 2007(b), S. 476.
Erwähnungen in Kommentaren
Gemeint ist hier Cartari, Imagini degli dei.
In der Tafel K. der Iconologia Deorum präsentieren sich die vi…
Zu der Radierung hat sich die Vorzeichnung in den Staatlichen …