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Ebenso wie das I. nachweislich von Christoph Arnold verfasste Lobgedicht dürfte der Nürnberger Gelehrte angesichts der Unterschrift (vgl. TA 1679, Lobgedichte auf den Autor [II]) auch für diese Ehrenverse als Autor anzunehmen sein.
Annotation by Christina Posselt — 12/20/2011