Kommentar

Alle Kommentare von Christina Posselt anzeigen

Ebenso wie das I. nachweislich von Christoph Arnold verfasste Lobgedicht dürfte der Nürnberger Gelehrte angesichts der Unterschrift (vgl. TA 1679, Lobgedichte auf den Autor [II]) auch für diese Ehrenverse als Autor anzunehmen sein.

Kommentar von Christina Posselt20.12.2011

Dieser Kommentar bezieht sich auf: