Kommentar
Ebenso wie das I. nachweislich von Christoph Arnold verfasste Lobgedicht dürfte der Nürnberger Gelehrte angesichts der Unterschrift (vgl. TA 1679, Lobgedichte auf den Autor [II]) auch für diese Ehrenverse als Autor anzunehmen sein.
Kommentar von Christina Posselt — 20.12.2011