Kommentar
Laut dem Gemäldeverzeichnis von Gwinner aus dem Jahr 1867 hat Hofmann das Bild anstelle des üblicherweise zu entrichtenden Bürgergeldes zum Erwerb des Bürgerrechts gemalt, was ihm die Frankfurter Maler-Artikel von 1630 ermöglichten. Ursprünglich befand es sich auf dem Boden des Römers bevor es 1877 an das Museum kam. (Vgl. Prinz 1957, S. 96)
Kommentar von Christina Posselt — 07.04.2009
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