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Das Selbstbildnis Burgkmairs befand sich nachweislich in Sandrarts Besitz. Aus der Beschreibung wird nicht ganz klar, ob Sandrart das Blatt für ein Werk Burgkmairs oder Dürers hält, dessen wohl nachträglich angebrachtes Monogramm er erwähnt.
Aus Sandrarts Sammlung haben sich zwei Zeichnungen mit dem Porträt Hans Burgkmairs erhalten, die heute im Cod. icon. 366 aufbewahrt werden. Während Sandrarts Zeichnung auf fol. 65r sicher eine Kopie von Burgkmairs Blatt darstellt, scheint seine zweite Zeichnung auf fol. 28r vielmehr nach der ersten Zeichnung als nach dem Hamburger Blatt gefertigt worden zu sein. Die zweite Zeichnung fungierte als Vorlage für den Porträtstich Burgkmairs auf Tafel BB der Teutschen Academie; vgl. Mazzetti di Pietralata 2011, S. 157, Kat.-Nr. 137 und S. 172, Kat.-Nr. 238.

Kommentar von Carolin Ott10.06.2011

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