Kommentar

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Da Sandrart die Dargestellten auf den in seinem Besitz befindlichen Blättern nicht benennen kann, ist eine Identifizierung der Werke ohne eine entsprechende Erwähnung in den Quellen nicht möglich – in Sandrarts Nachlass ist lediglich pauschal ein »großes Buch, mit siebenzig Handrißen, worinnen die Werke der dreyen Holbeine, als berühmter Mahlern, enthalten« (vgl. Peltzer 1925, S. 156) aufgeführt.
Als Beispiele für Holbeins Porträtzeichnungen sei auf die Bildnisse der Lady Mary Guildford, des Sir Nicholas Carew und des Bonifacius Amerbach verwiesen.

Kommentar von Christina Posselt29.03.2011

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