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Aus Sandrarts Erwähnungen der »Galleria Giustiniana« geht nicht hervor, dass es sich dabei um ein zweibändiges Werk handelt. Mehrfach bezeichnet Sandrart es als »das Statuen-Buch«, was zunächst vermuten lässt, dass er nur den ersten Band der »Galleria Giustiniana«, in dem die antiken Statuen zur Abbildung kommen, gemeint haben könnte. Im dritten Buch des zweiten Teils der »Teutschen Academie« spricht Sandrart allerdings davon, dass in der »Galleria Giustiniana« nicht nur die besten antiken Statuen, sondern auch die Reliefs der Sammlung Giustiniani zur Abbildung kommen (s. TA 1675, II, Buch 3 (niederl. u. dt. Künstler), S. 361). Die Darstellungen der antiken Reliefs sind jedoch im zweiten Band der »Galleria Giustiniana« enthalten. Dass Sandrart mit dem Gesamtprojekt gut vertraut war, belegen nicht nur die zahlreichen Zeichnungen, die er während seines Rom-Aufenthalts für den Marchese anfertigte, und die sowohl im ersten als auch im zweiten Band der »Galleria« zur Abbildung kamen (z.B. Zwei Faunköpfe, Tf. 47). Auch ist an zahlreichen Stichen der »Teutschen Academie« die Rezeption von Drucken ablesbar, die im zweiten Band der »Galleria« publiziert wurden (z.B. Endymion-Relief, Tf. 110).
Dass Sandrart die »Galleria Giustiniana« dennoch als »ein Buch« bezeichnet, lässt sich folgendermaßen erklären: Möglicherweise besaß Sandrart kein eigenes Exemplar, wie nach der Überprüfung des Inventars von Sandrarts Kunstsammlung angenommen werden muss, vgl. Ebert-Schifferer 2001, S. 57–59. Hinzu kommt, dass Sandrart Rom zu einem Zeitpunkt verlassen hatte, zu dem der Abschluss des Projekts unmittelbar bevorstand, ohne dass entschieden war, dass das Werk in zwei Bänden erscheinen würde (s. hierzu Stewering 2001(a), S. 75 f.). Sandrart selbst gibt in der Teutschen Academie (TA 1675, I, Buch 3 (Malerei), S. 105) als Publikationsjahr der »Galleria Giustiniana« das Jahr 1635 an, obwohl die archivalischen Zeugnisse, die von der jüngsten Forschung angeführt werden, eine Fertigstellung des ersten Bandes erst für den Beginn des Jahres 1636 belegen (vgl. Stewering 2001(a), S. 75 f.). Dass das im Jahr 1637 vollständig abgeschlossene Stichwerk Sandrart nach Deutschland zugeschickt wurde, hält Ebert-Schifferer für unwahrscheinlich, vgl. Ebert-Schifferer 2001, S. 57. Gut denkbar ist allerdings, dass Sandrart sich einen Teil der Kupferstiche, in dessen Besitz er durch die Mitarbeit an der »Galleria Giustiniana« gelangt war, zu einem persönlichen Exemplar zusammenbinden ließ.

Kommentar von Carolin Ott07.05.2010

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