Paar mit Totenkopfwappen
Personen-Bezüge
Literatur
- Schoch/Mende/Scherbaum 2001; S. 105–107, Nr. 37
- Meder 1932; 98
- Scheil 2010; S. 433–444
Basis-Daten
Datierung
1503
Material/Technik
Kupferstich
Format/Maße
220 x 160 mm
Signatur und Bezeichnung
Signiert mit Monogramm, datiert
Nachgewiesen in
Meder 1932, Nr. 98
Erwähnungen in der Teutschen Academie
»… Buchstaben O. G. H. die von etlichen ausgeleget werden für: O Gott hüte/ uns von Zaubereyen. Sein wilder Mann mit einem Todten-Haupt in den Waffen hat die Zahl von 1503. Sein furtreflicher Adam, und Eva, 1504. Zwey Pferde 1505. Seine Passions-Kupfer/…«
TA 1675, II, Buch 3 (niederl. u. dt. Künstler), S. 222
Kommentare
Die dargestellte Allegorie der Vergänglichkeit wird häufig mit Dürers Krankheit im Jahre 1503 in Verbindung gebracht und häufig »Wappen des Todes« genannt. Allerdings ist fraglich, ob Dürers erster datierter Stich auf diesen Zustand anspielt. (Vgl. Anzelewsky 1980, S. 120, Nr. 109.)
Elfriede Scheil sieht die Darstellung im Kontext der zeitgenössischen Rechtspraxis und interpretiert den wilden Mann als Gebannten. Entgegen der Deutung als Schild- oder Wappenhalter sei das Paar mit seinem eigenen Wappen dargestellt, dessen Totenkopf als Symbol für den Rechtszustand ausgelegt wird (vgl. Scheil 2010, S. 433–444).