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Die dargestellte Allegorie der Vergänglichkeit wird häufig mit Dürers Krankheit im Jahre 1503 in Verbindung gebracht und häufig »Wappen des Todes« genannt. Allerdings ist fraglich, ob Dürers erster datierter Stich auf diesen Zustand anspielt. (Vgl. Anzelewsky 1980, S. 120, Nr. 109.)
Elfriede Scheil sieht die Darstellung im Kontext der zeitgenössischen Rechtspraxis und interpretiert den wilden Mann als Gebannten. Entgegen der Deutung als Schild- oder Wappenhalter sei das Paar mit seinem eigenen Wappen dargestellt, dessen Totenkopf als Symbol für den Rechtszustand ausgelegt wird (vgl. Scheil 2010, S. 433–444).

Kommentar von Christina Posselt06.01.2009

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