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Bei dem sog. »Belial« handelt es sich um die deutsche Übersetzung der »Consolatio peccatorum seu processus Luciferi contra Ihesum Christum« (um 1382) des Jacobus de Theramo. Rezipiert als Prozesslehrbuch im Kontext von Satansprozessen, rekurriert der »Belial« wie seine lateinische Vorlage auf die Verrechtlichung der Heilsgeschichte. Der »Belial« wurde häufig in Textgruppen mit anderen juristischen Schriften wie dem »Schwabenspiegel« (13 Handschriften) und dem »Oberbayerischen Landrecht« (8 Handschriften) in einem Corpus zusammengestellt. Von den mehr als 80 deutschen Handschriften, die zwischen 1460 und 1470 datiert werden, sind 19 illustriert. In der aufkommenden Druckgraphik wurde der Belial ebenfalls rezipiert, Sandrart erwähnt den Druckort Augsburg, wo zwischen 1482 und 1500 sechs bis acht Drucke von Hans Schönsperger besorgt wurden. (Vgl. Ott 1983 mit einem ausführlichen Katalog der Handschriften und Drucke).

Kommentar von Christina Posselt15.12.2009

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