Kommentar
Der früheste bekannte Beleg für die Existenz der Skulptur ist die Abbildung in Albert Rubens’ Publikation De re vestiaria aus dem Jahr 1665; s. Haskell/Penny 1981, S. 205. Im zugehörigen Text macht Rubens die Angabe, dass der Faun zur Sammlung des Großherzogs der Toskana in Florenz gehöre; s. Rubens, De re vestiaria 1665, S. 187. Spätestens ab 1688 war die Statue in der Tribuna aufgestellt, wo sie sich auch heute befindet.
Kommentar von Carolin Ott — 20.06.2012
Dieser Kommentar bezieht sich auf:
- Kunstwerk: Tanzender Faun mit Scabellum