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Das im Jahr 1583 erstmals erschienene Werk löste Flavio Biondos (1392–1463) »Roma triumphans« (erstmals 1446) als Standardwerk zur Zivilisation des Altertums ab. Die 10 Bücher decken von der Topographie der antiken Stadt, den römischen Göttern und ihren Heiligtümern, Tempeln und Kultgeräten über den römischen Kalender, die Spiele und Feste bis hin zum Staatswesen Roms, zur Rechtsgeschichte, den Gesetzen und dem Militärwesen alle denkbaren Themen der römischen Gesellschaft ab und sind überwiegend mit Darstellungen aus früheren Publikationen illustriert.
Rosinus’ Abhandlung trug ab 1613 den Titel Antiquitatum Romanarum corpus absolutissimum und wurde 1617 um die Addenda des schottischen Gelehrten Thomas Dempster (1579–1625) erweitert. Sie erschien bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts in mehr als 20 Auflagen; vgl. Heenes 2003, S. 165–167.
Das von Sandrart im Text angesprochene sechste Kapitel des achten Buches trägt den Titel »Leges duodecim Tabularum cum breui commentatione«.

Kommentar von Carolin Ott11.10.2011

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