Allerheiligenbild (oder Paradies)
Kunstwerk-Bezüge
- Rottenhammer: Verherrlichung des Kreuzes Christi Malerei
Orts-Bezüge
Literatur
- Schlichtenmaier 1988; S. 261–262 und Q Nr. 55
Basis-Daten
Datierung
1611
Material/Technik
Unbekannt
Format/Maße
Unbekannt
Heutiger Aufbewahrungsort
Das Allerheiligenbild aus der kath. Heilig Kreuz Kirche wurde im 2. Weltkrieg zerstört.
Erwähnungen in der Teutschen Academie
»… daselbst sehr viel gethan/ dann es ist nicht allein in der Kirchen bey dem heiligen Creutz ein großer Altar aller Heiligen/ sondern auch bey S. Ulrich ein fürtrefliches Blat/ und wer erkennet nicht seine Kunst-reiche Striche…«
TA 1675, II, Buch 3 (niederl. u. dt. Künstler), S. 288
Kommentare
Eine Vorstellung des verlorenen Altarbildes vermittelt das in Privatbesitz befindliche Leinwandbild, das seit der Wiederentdeckung von Gode Krämer 1980 als Vertragsmodell für den kirchlichen Auftraggeber oder als Kopie des ausgeführten Altarblattes gilt.
Das 1609 vom Herzog von Pommern in Auftrag gegebene Altarbild, das Philipp Hainhofer mitunter als »Jüngstes Gericht« bezeichnet (vgl. Krämer 1986/87, S. 121), wurde in den im Oktober 1610 geweihten Altar zum Weihnachtsfest desselben Jahres eingefügt (vgl. Krämer 1986/87, S. 124).