Kommentar

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Eine Vorstellung des verlorenen Altarbildes vermittelt das in Privatbesitz befindliche Leinwandbild, das seit der Wiederentdeckung von Gode Krämer 1980 als Vertragsmodell für den kirchlichen Auftraggeber oder als Kopie des ausgeführten Altarblattes gilt.

Kommentar von Nicole Hartje-Grave30.03.2008

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