Pappenheim (Grafschaft) Historischer Name
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Seit dem 12. Jh. hatten die Herren von Pappenheim das erbliche Reichsmarschallamt inne, das sie seit dem 14. Jh. für den Kurfürsten von Sachsen bei der Kaiserkrönung ausübten. Neben der reichsunmittelbaren Herrschaft besaßen sie im 16. und 17. Jh. verschiedene Güter und gehörten zur Reichsritterschaft im Ritterkreis Franken. Sie wurden 1628/1740 zu Reichsgrafen erhoben; vgl. Köbler 2007, S. 514.
Occurrences in the text
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