Annotation
Die Ausweisung als Ort der Rechtsbarkeit, die in der Inschrift zum Ausdruck kommt und wohl auch die Aufgabe des ursprünglich an der Alten Brücke angebrachten Bildes von Philipp Uffenbach gewesen war, wird in Buch IV des »Politischen Schatzkästlein» durch einen ähnlichen lautenden Text ergänzt: »Sachsenhausen an Franckfurt. / Prauis terrori, Praesidioq; bonis. / Den Bösen zum Schrecken / den Frommen / zum Schutz./ Durch das am Brückenthurn stehende Gemählde wird verbotten / daß niemand an demselben Ort ein Gewalt ube / und begehe: Welches die Freyheit desselben Orts betreffen thut / haben wirs derwegen allhier zum Emblemata brauchen wöllen.« (zit. nach Meisner, Thesaurus Philopoliticus 1625–1631 (Faksimile 1979), Bd. II, Buch IV, Nr. 43, fol. 13).
Annotation by Christina Posselt — 10/31/2008
This annotation refers to:
- Work of art: Brückenfreiheit am Turm der Alten Brücke (Frankfurt)