TA 1679, I (Architektur), S. 44
Donati (Fortsetzung von vorheriger Seite)Informat. zur Quellenmarkierung:Für Sponsel liegt Donatis Roma Vetus als Hauptreferenzquelle zugrunde (vgl. Sponsel 1896, S. 32). Dieser Textabschnitt ließ sich bisher jedoch keiner konkreten Textpassage zuordnen. Vgl. allgemeiner den einführenden Kommentar zu diesem Kapitel.Der Beginn des hier hervorgehobenen Textabschnittes befindet sich auf Seite 774
desseu dessen sich der Mycener König Atreus bishero eigenthümlich angemasset/ den Heraclidern zu Theil werden: Hingegen aber/ so Hyllus auf dem Platz bleiben würde/ so solten die Heraclider/ innerhalb funftzig Jahren nicht mehr in Peloponnesum zu kommen/ gehalten seyn. Worauf Der Heraclider und Thegeater Zweykampf dann Echemus, der Tegeater König in solchen Kampf einwilligte/ und den so trotzigen Hyllum mannlich erlegte. Kraft des beschehenen Vergleichs nun entwichen die Heraclider nach Tricoryntho, woselbst sie sich/ die bedungenen funftzig Jahre über still gehalten; und nach endlicher Verfliessung derselben in Peloponnesum sich wieder erhoben.
Curtius l. 7 c. 4. § 3 3. Mit gleicher Hertzhaftigkeit begegnete Erigyius der alte Feld-Oberste Alexandri M. dem großsprechenden Uberläuffer Satibarzani, welcher im Namen der barbarischen Arier/ auf solche Weise/ das gantze Macedonische Kriegsheer ausgefordert hatte/ und durch seinen eigenen Spies gefället wurde.
Gleichermassen wird auch von anderen Fürsten und Königen gelesen/ daß sie schweren Kriegen schleinig abzuhelffen/ eben dasjenige Mittel ergriffen: Phot. Narrat. 39. Paul. Warnef lib. 5. Agath. l. 1. Hist. Just. Wie gethan Melanthus, der Athenienser/ und Xanthus, der Baeoter König; Aeneas und Turnus, Menelaus und Paris: Also foderte Cunibertus, der Longobarder König/ den Alachin heraus. Agathias lobte die Könige/ oder Fürsten der alten Francken darum/ daß dieselbe entweder nach ihren Gesetzen/ oder vermittelst desjenigen Faustrechts/ unangesehen sie beederseits ein Kriegsheer ausrüsteten/ alle vorfallende Strittigkeiten besagtermassen wieder vereinigten/ und beylegten.
Saxo [Grămat], lib. 4. Hilt.Dan. Denckwürdig ist dasjenige/ was Saxo Grammaticus von einem Dänischen König Weremundo erzehlet/ welchen ein Sachsen- König/ wegen seines hohen Alters/ unverschämter Weise/ vom Reich verstossen/ oder mit gutem Willen ihm abzutretten/ durch eine Gesandschafft darzu bereden wolte. Weremundus gab endlich/ da keine Entschuldigung verfangen wolte/ den Gesandten/ wiewol stockblind/ dis zur Antwort: Ehe er die alte Freyheit seines Reichs dadurch in die Gefahr zu setzen/ und sich derselben zu begeben gedächte/ wolte er sich mit dem König der Sachsen/ wofern er ihn fodern lassen würde/ viel lieber in einen öffentlichen Weremundi, eines blinden Königs in Dennemarck/ Ausforderung. Kampf einlassen. Die Gesandten erwiederten/ dis wäre ihrem König so wol schimpflich/ als lächerlich/ wann er sich mit einem blinden Mann schlagen solte: Wann aber beederseits dero Söhne vorhanden wären/ die sich solches Kampfs unterfiengen/ so könte des alten Königs Vorschlag annoch beliebet/ und werckstellig gemacht Steph. Stephan. in Not. ad Saxon. p. 64. v. 19. Ein stummer Sohn verteitt seinen blinden Vatter im Zweykampf. werden. Solches nun hörte des Königs Weremundi einiger/ wiewol bis in das dreissigste Jahr seines Alters stumme Sohn; welchem die grosse Unbill und durchbrechende Zorn endlich die Zung lösete/ und ihn/ mit höchster Verwunderung der Umstehenden/ redend machte: Also daß er sich von Stund an erbot/ mit Erlaubnus seines Herrn Vattern/ des Sächssischen Königes Sohn/ zu
rechter Zeit/ auf dem Kampf- Platz zu erscheinen. Nun hatte der alte König ein Schwert/ ungewönlicher Das königl. Schwert/ Skrep genannt. Schärffe/ Skrep genannt/ welches er/ damit solches nicht etwan ein Fremder zu seinem Nutzen und Ruhm/ nach dessen Absterben/ führen und mißbrauchen möchte/ sehr tief in die Erde vergraben; und nachmals in dem Feld/ so er den Seinigen vertrauet/ wieder ausgraben/ und seinem Sohn (an dessen künftigem Ausnehmen er zuvor immer gezweifelt) überreichen lassen. Hierzu Kampfplatz am Fluß Eidor. wurde nun derjenige Kampf-Platz erwehlet/ welchen der Fluß Eidorus allenthalben umfieng/ und mit seinem Strom eingeschlossen hatte: Dahin verfügten sich Uffo, und des Sachsischen Königes Sohn/ als ein sehr starcker und ansehnlicher Fechter/ samt noch einem andern/ welchem ihme Uffo mitzubringen erlaubt/ und sich mit ihrer mehren zu schlagen verlangt hatte: Wobey sich dann rings umher/ am Ufer/ eine grosse Menge Zuseher/ mit höchster Begierd/ eingefunden. Dagegen der alte Vatter Weremundus stellte sich zu äusserst an die Brucke; damit/ wann sein Sohn erlegt und überwunden würde/ er sich alsobald von der Brucke in denselbigen Fluß stürtzen könte
Nachdem aber die beeden Widersacher dem Uffoni hart angestanden/ hat er sich auf sein Schwert nicht allein verlassen/ sondern dero Streiche mit seinem Schild auszunehmen/ getrachtet. Da nun der blinde Vatter vermeinte/ sein Sohn hätte/ aus Schwachheit/ solche so schwere Streiche erlitten; begab er sich/ aus Begierde des Todes/ allgemach von der Brucke hinab; damit er sich/ wofern es um seinen Sohn geschehen wäre/ von Stund an versencken und erträncken könte. Hierauf ermahnte Uffo des Sächsischen Königs Sohn/ er solte sich viel lieber mit ihm/ als gleiches Stands und Königlichen Herkommens/ näher in den Kampf einlassen; damit nicht ein gemeiner Kerl/ welchen er mit gebracht/ in Erlegung seiner/ die Ehre vor ihm hätte/ und davon trüge: Ferner sprach er auch diesem jungen Gehülffen zu/ er solte sich nicht so hinter seinen Herrn stellen/ sondern hervor tretten. Als nun dieser/ fernere Schmach zu verhüten/ nicht umkunte/ sondern sich voran begeben muste/ hieb ihn Uffo, auf den ersten Streich/ mitten entzwey. Worüber Weremundus sich von Hertzen erfreut/ sprechend/ er Kenntlicher Klang desjenigen Schwerts. kennete das Schwert aus dem Klang/ daß dis seines Sohns Schwert wäre: Und nachdem er vernommen/ daß er seinen Gegenpart in der Mitte von einander gehauen/ begab er sich von der Brucken wieder herauf/ und bekam dadurch einen neuen Lust Der Dänische Königs-Sohn erlegt den Sächssischen. wieder zu leben. Hierauf ermahnte Uffo den Sächsischen Königs-Sohn/ er möchte ihme doch/ seinen Beystand zu rächen/ gefallen lassen; und da er denselben also angefrischet/ versetzte er ihm eben dergleichen Streich/ wie zuvor seinem Gesellen. Der alte Vatter hörte sein Helden-Schwert/ Skrep genannt/ zum zweytenmal klingen/ und vernahm zugleich die freudige Post/ daß nun die beden Feinde/ von seinem einigen Sohn/ auf gleiche Weise/ erlegt wären: Uber welchem herrlichen Sieg er für Freuden anhebte zu weinen. Nach Vollendung dieses Kampfs/ mußten die Sachsen
Für Sponsel liegt Donatis Roma Vetus als Hauptreferenzquelle zugrunde (vgl. Sponsel 1896, S. 32). Dieser Textabschnitt ließ sich bisher jedoch keiner konkreten Textpassage zuordnen. Vgl. allgemeiner den einführenden Kommentar zu diesem Kapitel.Das Ende des hier hervorgehobenen Textabschnittes befindet sich auf Seite 777