Kommentar
Es gilt als unklar, ob Johann von Sandrart Gemäldeaufträge für das Kunstkabinett des Grafen selbst ausgeführt hat oder ob hier die Vermittlungstätigkeit Johann von Sandrarts angesprochen ist, die durch einen Briefwechsel zwischen 1673 und 1675 überliefert ist; vgl. Werner 1973, S. 186.
Kommentar von Julia Kleinbeck — 03.11.2010